Warum kann unpassenden Bewerbenden die, z.B. die Kurzfragen nicht korrekt beantworten, nicht automatisch abgesagt werden?
Eine automatisierte Absage (und damit das nicht Zulassen einer Bewerbung) fällt nach verschiedenen Rechtsmeinungen unter den Artikel 22 der DSGO:
„Die betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.“
Wir vermuten, dass die Behandlung von Bewerbenden ebenfalls unter diese Entscheidungsarten fallen würden und sind auch mit dieser Rechtsauffassung nicht allein:
- https://www.fortyeight.ai/insights/saving-time-or-committing-a-crime-article-22-of-the-gdpr
- https://journals.sagepub.com/doi/full/10.1177/20319525221093815
Ein weiterer Grund, der gegen eine Automatisierung spricht, ist die Prüfung auf Schwerbehindertenstatus. Bei einer automatisierten Absage wäre diese nicht hinreichend gegeben und könnte so bei betroffenen Arbeitgebern Probleme verursachen:
Aus alle diesen Gründen bieten wir keine vollständig automatischen Absagen an.