Es gibt ein ziemlich neues Urteil, welches auch für die Direktansprache relevant sein könnte.
OLG Hamm: Werbe-Nachrichten über Social-Media-Dienste wie Xing, LinkedIn oder X sind ebenfalls unzulässiger Spam
Ich verlinke mal den Beitrag der Kanzlei Dr. Bahr.
Werbe-Nachrichten, die über Online-Portale oder Social-Media-Dienste (z.B. Xing, LinkedIn oder X) an Empfänger versendet werden, sind ebenfalls rechtswidriger Spam, wenn keine Einwilligung vorliegt (OLG Hamm, Beschl. v. 03.05.2023 - Az.: 18 U 154/22).
Natürlich betrifft es erstmal nur das Produktmarketing, aber lässt sich übertragen.